Schweizerische Gesellschaft
für bedrohte Sprachen

Antragsmodalitäten

Es bestehen zwei Antragsmodalitäten:

Unterstützungsmodalität 1 soll in erster Linie die Durchführung einzelner Feldforschungsaufenthalte und Pilotstudien ermöglichen. Sie kann für die Finanzierung von Reisen und Unterkünften sowie die Entschädigung von lokalen Gewährspersonen eingesetzt werden. Die Anschaffung technischer Ausrüstung wird nur in gut begründeten Fällen unterstützt. per-diem-Entschädigungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ferner können mit Unterstützungsmodalität 1 Aktivitäten finanziert werden, die der Vor- oder Nachbereitung von Feldforschungsaufenthalten dienen. Hierunter fallen der Besuch von Kursen / Sommerschulen zur Sprachdokumentation oder die Erstellung von Publikationen oder didaktischen Materialien zu bedrohten Sprachen. Die relevanten Aktivitäten müssen zwingend in einem direkten Zusammenhang zu einem geplanten bzw. durchgeführten Feldforschungsaufenthalt stehen.

Unterstützungsmodalität 2 soll ein kleines aber vollständiges Dokumentationsprojekt finanzieren (z.B. eine grammatische Teilbeschreibung, ein Wörterbuch, eine Sammlung von glossierten und übersetzten Erzählungen). Gelder können für die Finanzierung von Reisen oder Unterkünften, zur Entschädigung von lokalen Gewährspersonen und ggf. zur Deckung von Druckkosten beantragt werden. Antragstellende müssen hier zwingend eine Kofinanzierung nachweisen können.

Antragstellung

Anträge der Kategorie 1 müssen zum 15. März (für Vorhaben von Juli bis Dezember desselben Jahres) bzw. bis zum 15. September (für Vorhaben von Januar bis Juni des Folgejahres) beim Vorstand eingereicht werden; sie werden vom Vorstand bzw. einem Bewertungsausschuss (a) daraufhin geprüft, ob sie die allgemeinen und spezifischen Kriterien für die Förderfähigkeit uneingeschränkt erfüllen, (b) bewertet und (c) angenommen oder abgelehnt.

Anträge der Kategorie 2 müssen jeweils bis zum 1. März des laufenden Jahres beim Vorstand eingereicht werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und - sofern sie die Kriterien für eine Förderung erfüllen - an der Hauptversammlung vorgestellt. Anschliessend stimmt die Hauptversammlung über ihre Annahme / Ablehnung ab.

Anträge beider Kategorien müssen klar und möglichst genau über Ziele, Zeitplan und Relevanz der geplanten Aktivitäten sowie über die Art der zu erhebenden Daten informieren. Dem Antrag ist ein detailliertes Budget beizulegen. Spezifisch müssen Anträge dem in den Statuten der Gesellschaft detaillierten Zweck entsprechen.

Allgemein gilt, dass Anträge von Personen bevorzugt werden, die an Schweizer Hochschulen tätig sind und/oder studieren. In jedem Fall muss eine Affiliation mit einer Schweizer Hochschule vorliegen und eine Kontaktperson, die an einer Schweizer Hochschule tätig ist und bei inhaltlichen Fragen kontaktiert werden kann, angegeben werden. Zudem werden Stipendien nur an Personen vergeben, die Mitglied der SGfbS sind oder ein hängiges Gesuch auf Mitgliedschaft gestellt haben.

Durchführung und Abschluss von bewilligten Projekten

Bewilligte Projekte müssen innerhalb von zwölf Monaten ab Antragstellung durchgeführt und abgeschlossen werden (in begründeten Fällen kann eine Fristerstreckung gewährt werden). Damit ein Projekt abgeschlossen werden kann, muss dem Vorstand eine Kostenübersicht sowie ein Abschlussbericht zur Prüfung vorgelegt worden sein.

Die Kostenübersicht muss aus einer detaillierten Auflistung der entstandenen Kosten mit zugehörigen Originalbelegen bestehen (es können nur nachweisbare Kosten zurückerstattet werden).

Der Abschlussbericht soll über den Verlauf und die Resultate des Projekts informieren. Er wird nach erfolgtem Projektabschluss auf der Homepage des Vereins deponiert und sollte deshalb mit ein paar Bildern versehen sein.

Weitere Bestimmungen

Die Schweizerische Gesellschaft für bedrohte Sprachen empfiehlt Antragstellenden, die im Zuge von Projekten gewonnen Daten zu publizieren und zu archivieren. Der Vorstand berät Antragstellende bei entsprechenden Bestrebungen.